Energieausweise für Wohngebäude              

Was ändert sich in der neuen EnEV 2014?  

   

Weitere Erläuterungen zur neuen EnEV 2014 finden Sie hier

A

Bedarfs- oder Verbrauchsorientiert?

Auf Grundlage des Energiebedarfs sind Energieausweise auszustellen für Wohnhäuser, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Für alle andere Wohngebäude kann zwischen dem verbrauchsorientiertem oder bedarfsorientiertem Energieausweis gewählt werden.